Sich als kleines oder mittleres Unternehmen gegen die Großen behaupten: Das geht, wenn man eine gute Idee hat – und sie durch ein Patent schützen lässt. Dass sich Unternehmen damit einen wertvollen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz sichern können, zeigt das Beispiel der WEBO GmbH, 2011 Finalist des Deutschen Gründerpreises in der Kategorie „StartUp“. Allerdings kosten Patente auch eine Menge Geld. In manchen Fällen reicht daher auch ein „Patent light“: das Gebrauchsmuster.
Was für eine Erfolgsgeschichte! Innerhalb von nur drei Jahren wurde die WEBO GmbH zum internationalen Marktführer für die Entwicklung und den Bau von Spezialwerkzeugen, die bei der Herstellung von Automobilgetrieben zum Einsatz kommen. Der Grund für den Erfolg: WEBO ist schneller und flexibler als andere – und hat sich seine Technologien patentieren lassen. Inzwischen hält das Unternehmen drei Patente, fünf weitere Anmeldungen laufen. Rund 25.000 Euro hat das bislang gekostet. Geld, das Geschäftsführer Axel Wittig gern investiert hat: „Neue Ideen und Innovationen sind wichtige Bausteine unseres Erfolgs. Mit der Patentierung sichern wir uns einen Vorteil gegenüber den Wettbewerbern.“
Aufgrund der hohen Kosten auf eine Patentanmeldung zu verzichten, hält Axel Wittig für falsch: „Das ist zu kurz gedacht. Die Investition in ein Patent ist eine Investition in die Zukunft des Unternehmens – und letztlich nichts anderes, als Geld für eine Maschine auszugeben. Mit jedem Euro, den ich in ein Patent stecke, steigt auch der Wert meiner Firma.“
Ideen schützen
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das technische Innovationen gegen Plagiate und Nachahmer schützt. Es wird erteilt, wenn die Erfindung drei Kriterien erfüllt: Sie muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das heißt: Die Erfindung muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und praktisch umsetzbar sein. Geschützt werden können technische Erfindungen wie Maschinen, Geräte oder chemische Stoffe, aber auch, wie im Fall WEBO, Herstellungs- und Verwendungsverfahren. Nicht patentiert werden wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder auch EDV-Programme als solche.
Neu muss es sein
Ist ein Patent erteilt, ist der Inhaber bis zu 20 Jahre lang vor Nachahmern geschützt. Er kann seine Erfindung exklusiv anbieten und im Notfall rechtlich gegen Nachahmungen vorgehen. Doch bis es soweit ist, dauert es einige Zeit: Von der Anmeldung bis zur Erteilung eines Patents vergehen im Schnitt drei Jahre. „Es muss aufwendig geprüft werden, ob die Erfindung wirklich neu ist oder ob es nicht weltweit irgendwo schon etwas Ähnliches gibt. Wir müssen auch prüfen, ob hinter der Anmeldung eine erfinderische Leistung steckt“, so Bettina Berner vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Damit der Erfinder eine Strategie entwickeln und seine Patente bei Bedarf auch international anmelden kann, gibt es in den meisten Fällen innerhalb eines Jahres einen Erstbescheid, der über den aktuellen Stand und die Chancen für die Patenterteilung informiert.
Hohe Kosten
Die Deutschen sind Weltmeister im Erfinden. Doch nur etwa 20 Prozent aller Patentanmeldungen werden von kleineren und mittleren Unternehmen eingereicht, schätzt das DPMA. Genaue Erhebungen gibt es nicht. Ein Grund für die Zurückhaltung: Die Kosten. Allein ein Patent für den deutschen Markt kann mit 5000 bis 10.000 Euro zu Buche schlagen. Wenn die Idee international geschützt werden soll, wird es noch einmal teurer. Und das liegt nicht an den Gebühren des DPMA: Eine Patentanmeldung inklusive Prüfung gibt es schon für 390 Euro. Des Rätsels Lösung: Ohne Patentanwalt geht es nicht. „Gerade KMUs kommen oft ohne die Unterstützung eines Fachmanns nicht aus, dafür ist die Materie einfach zu komplex“, weiß Bettina Berner. Ein Patentanwalt hilft bei der Entwicklung einer Patentstrategie, er fertigt patentfähige Zeichnungen an und verfolgt Schutzrechtsverletzungen. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich. Anders als bei Rechtsanwälten gibt es für Patentanwälte keine einheitliche Gebührenordnung. Nur auf den Preis sollte man bei der Auswahl allerdings nicht achten: Wichtig ist, dass sich der Anwalt in der betreffenden Branche auskennt. Ein Verzeichnis aller zugelassenen Patentanwälte gibt es bei der Patentanwaltskammer.
Das Gebrauchsmuster
Wem dies zu teuer ist: Ideen lassen sich auch durch ein Gebrauchsmuster schützen. Der wesentliche Unterschied zum Patent liegt darin, dass ein Gebrauchsmuster ohne eine vorherige umfassende inhaltliche Prüfung durch das Patentamt eingetragen wird. So wird nicht auf Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Daher lassen sich technische Erfindungen mit einem Gebrauchsmuster schneller und kostengünstiger sichern. Beim Gebrauchsmuster prüft das Patentamt erst ausführlich, wenn jemand – beispielsweise ein Konkurrent – die Löschung beantragt. Hält das Gebrauchsmuster der Prüfung nicht stand, erlischt es. Nachteil des Gebrauchsmusters: Ideen lassen sich nicht so lange schützen wie beim Patent. Der Schutz gilt für maximal zehn Jahre. Außerdem kommt das Gebrauchsmuster nicht immer als Alternative zum Patent in Frage. Verfahren können beispielsweise nur durch ein Patent geschützt werden. Eine kostenlose Erstberatung für Erfinder gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei Patentinformationszentren. Mit der Förderinitiative Signo unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hochschulen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie freie Erfinder.
Copyright Deutscher Gründerpreis Oktober 2012
Internetveröffentlichung www.deutscher-gruenderpreis.de